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BaFin: Sorgen wegen Finfluencern
vom 24.04.2025

BaFin: Sorgen wegen Finfluencern
Die Notwendigkeit der Regulierung

Financial Influencer (kurz: Finfluencer) teilen über soziale Medien Themen rund um Finanzen und bieten häufig leicht verständliche Erklärungen zu Finanzkonzepten und -strategien an. Die Videos der Finfluencer sind oft informativ, meist auch unterhaltsam und für Leute gemacht, die sich bisher wenig mit Geldanlagen beschäftigt haben. Das zieht vor allem ein junges Publikum an. Eigentlich ist es ein positiver Trend, dass Finanzwissen niederschwellig unter jungen Menschen mit wenigen Vorkenntnissen verbreitet wird.

Der Begriff Finfluencer ist nicht geschützt, es ist keine Ausbildung und es ist derzeit auch kein Nachweis von Fachkenntnissen notwendig. Jeder kann Tipps im Internet geben, es handelt sich um eine rechtliche Grauzone. Zudem ist den meisten Followern nicht klar, dass Finfluencer für ihre Empfehlungen regelmäßig eine Vergütung erhalten. Die Finfluencer müssen auch nicht unbedingt gut sichtbar offenlegen, von wem sie wofür bezahlt werden. Allein auf Instagram finden sich 357 deutschsprachige Finfluencer. Sie kommen einer Studie der HHL Leipzig School of Management zufolge auf rund zehn Millionen Follower.

Das Swiss Institute of Finance hat den Anlageerfolg durch die Tipps aus dem Netz in 2023 untersucht. Das Ergebnis ist ernüchternd. Die Mehrheit der in der Studie betrachteten 29.000 selbsternannten Finanzexpertinnen und -experten aus dem Internet (56%) sind unqualifiziert, sofern Performance als Qualifikationsmerkmal zugrunde gelegt wird. Ihre Empfehlungen entwickelten sich schlechter als der jeweilige Gesamtmarkt. Rund 16% gaben Empfehlungen, die in etwa mit der Entwicklung des Gesamtmarktes mithalten konnten. Lediglich 28% der Influencer wurden als fachkundig eingestuft und konnten den Markt schlagen. Allerdings haben die fachkundigen Finfluencer weniger Follower, weniger Aktivität und weniger Einfluss auf den Absatz von Finanzinstrumenten als die unqualifizierten Finfluencer.

Verbraucherschützer und auch die BaFin sehen diesen Trend mit Sorge. Die BaFin hat daher im Februar 2025 eine Neufassung des Merkblatts „Hinweise zum Tatbestand der Anlageberatung“ veröffentlicht. In diesem stellt sie fest, dass eine Empfehlung eines Finfluencers nicht den Tatbestand der Anlageberatung erfasse. Die Informationen und Empfehlungen werden lediglich der Öffentlichkeit bekannt gemacht und sind keine persönliche Empfehlung an den Kunden. Auch erfolgt keine Prüfung der persönlichen Verhältnisse des Anlegers oder der Geeignetheit der Anlage für den Anleger, schon allein weil es keinen persönlichen Kontakt zum Kunden gibt. Durch das Merkblatt hat die BaFin nun Klarheit in der Frage einer etwaigen Erlaubnispflicht geschaffen. Allerdings ist die Werbung nur für erlaubte Geschäfte gestattet. Sofern sich die Werbung z.B. auf Produkte von Unternehmen bezieht, die ihrerseits ohne entsprechende Erlaubnis tätig sind, sind die dafür werbenden Finfluencer Teil dieses verbotenen Geschäfts und können dafür auch belangt werden.

Der Tatbestand der Anlagevermittlung hingegen ist deutlich schneller erfüllt. Sofern ein Finfluencer ein bestimmtes Produkt und dessen angebliche Vorzüge bewirbt, kann das als ein Einwirken auf den Anleger gesehen werden, eben dieses Produkt zu kaufen. Erhält der Finfluencer dann noch eine Provision für die Umsätze, die über ihn kommen, ist die Anlagevermittlung erbracht und der Finfluencer muss über eine entsprechende Erlaubnis verfügen. Allerdings können Finfluencer auch ohne die Erbringung von Anlageberatung oder -vermittlung aufsichtsrechtlichen Pflichten unterliegen. Für die Weitergabe von Anlagestrategieempfehlungen oder Anlageempfehlungen sieht die Europäische Marktmissbrauchsverordnung Anzeigepflichten gegenüber der BaFin vor. Im Falle eines Anzeigeversäumnisses können Bußgelder bis zu EUR 50.000 verhängt werden.

Die EU-Kommission hat im Mai 2024 einen Entwurf für eine EU-Weite Kleinanlegerstrategie vorgelegt. Damit soll auch das Handeln von Finfluencern stärker kontrolliert werden. Wertpapierfirmen, die Finfluencer für Werbung bezahlen, sollen nachhalten müssen, dass sich diese an die gesetzlichen Regelungen halten und gegebenenfalls dafür auch haftbar gemacht werden.

Problematisch ist, dass insbesondere junge Menschen den Finfluencern so vertrauen, dass sie bedenkenlos deren Anlageempfehlungen folgen und ihr Geld in die beworbenen Produkte investieren. Blindes Vertrauen in Ratschläge und Erklärungen ist nie ein guter Umgang mit dem Thema Geldanlage. Zum Schutz gerade junger, unerfahrener Anleger sollte eine gesetzliche Verschärfung für bestehenden Regelungen für Finfluencer in Betracht gezogen werden. Auch bzw. gerade weil dies das Aus für viele Finfluencer ohne wirklichen Finanzkenntnisse bedeuten würde.

Quelle: IC Consulting GmbH


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