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  Wiederanlage

Sofern ein Anleger auf die jährliche Ausschüttung nicht angewiesen ist, empfiehlt sich die Wiederanlage der Erträge zum Beispiel im Rahmen von Investment-Sparprogrammen, für die die Gesellschaften Wiederanlagerabatte bis hin zum Nulltarif gewähren. Für die jährlichen Erträge werden dann immer neue Anteile oder Bruchteile von Anteilen erworben, die ihrerseits Erträge abwerfen, die erneut angelegt werden. Dieser Kumulativeffekt verstärkt sich mit der Dauer der Anlage. Bei Inhabern eines Anlagekontos, das direkt bei der Investmentgesellschaft geführt wird, erfolgt die Wiederanlage automatisch und kostenfrei in neuen Anteilen bzw. Anteilbruchteilen.

Quelle: BVI