Vermögenswirksame Leistungen Vermögensbildung Staatlich Arbeitgeber Tarifverträgen
Navigation
Kategorien
>> 1. AIF Genehmigung
>> 2. Vermögensanlagen
>> 3. Direktinvestments
>> Immobilien (alle)
  >> Gewerbeimmobilien
  >> Projektentwicklung
  >> USA
>> Infrastruktur
>> New Energy
>> Portfoliofonds
>> Private Equity
>> Private Placement
>> Ratensparfonds
>> Realimmobilien
>> Sonstiges
>> Vermögensverwaltung
>> Favoriten


1001 Glossarbegriffe

# A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z

  Vermögenswirksame Leistungen

Staatlich geförderte Vermögensbildung. Der Arbeitgeber überweist im Auftrag des Arbeitnehmers die vermögenswirksamen Leistungen, die bis zu einem Höchstbetrag von 870 Euro gefördert werden. In verschiedenen Tarifverträgen ist festgelegt, dass der Arbeitgeber zusätzlich zum Gehalt vermögenswirksame Leistungen zahlt.

Der Arbeitnehmer hat die Möglichkeit, 400 Euro zulagenbegünstigt in Investmentfonds (mit der Voraussetzung, dass der Aktienanteil jeweils mindestens 60 Prozent beträgt) zu investieren.

Voraussetzung für eine staatliche Förderung ist eine 6- bzw. 7-jährige Anlagedauer, je nach Anlageform. Die staatliche Förderung erfolgt durch die Arbeitnehmer-Sparzulage. Sie beträgt für Aktienfonds 18 Prozent (= 72 Euro jährlich).

Die staatliche Förderung ist jedoch vom zu versteuernden Einkommen des Arbeitnehmers abhängig. Die Grenze liegt bei 17.900 Euro für Alleinstehende und 35.800 Euro für Verheiratete.

 

Quelle: BVI