Beträgt der Zeitraum zwischen Erwerb und Verkauf von Investmentanteilscheinen ein Jahr oder weniger, so ist der Gewinn aus dem Verkauf als „Gewinn aus privaten Veräußerungsgeschäften“ in voller Höhe steuerpflichtig. Das Halbeinkünfteverfahren gilt hierbei nicht. Liegen die gesamten privaten Veräußerungsgewinne eines Anlegers im Kalenderjahr unter 512 Euro, sind sie steuerfrei. Sobald diese Freigrenze erreicht wird, ist der gesamte Gewinn zu versteuern.
Dagegen sind die auf Fondsebene erzielten Veräußerungsgewinne für den Privatanleger steuerfrei.
Quelle: BVI
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