Wie das manchmal so ist: eine kleine einfache Frage / Anmerkung, die in der Antwort einen langen Text benötigt.
Ich
möchte gerne mit dem Fazit beginnen, so Massimo Portelli, Head of Sales
Low Carbon Germany: Es hat NIEMALS in Spanien eine rückwirkende Kürzung
oder Aussetzung des
Einspeisetarifes (lediglich aus gutem Grunde eine
Begrenzung der Produktionsstunden für Anlagen nach dem Tarif 661/2007)
gegeben. Alle Gesetzesänderungen und Einführungen der neuen königlichen
Bestimmungen (Real Decreto / RD) hatten eines zum Ziel: Schutz der
Stromverbraucher (Erläuterung unten im Text) und Vermeidung der
Erschleichung von Vergütungen!
EINFÜHRUNG Während
in Deutschland vor allem das attraktive Vergütungssystem lockt(e), hat
Spanien als Solar-Standort sogar zwei Vorteile: Ein sehr attraktives
Vergütungssystem und seine Lage. Das Offensichtlichste ist hier
natürlich die
Sonneneinstrahlung – denn von 3.000
Sonnen- stunden im
Jahr kann Deutschland nur träumen. Dazu kommen Spaniens Höhenlagen. Hier
sind nicht nur die Einstrahlungswerte günstiger, die etwas kühlere
Bergluft trägt außerdem dazu bei, dass der Wirkungsgrad der Module
steigt. Man geht davon aus, dass das gleiche
Solarmodul in Spanien bis
zu 50% mehr Strom als in Deutschland produzieren kann. Geregelt wird die
Vergütung des eingespeisten Solarstroms durch “Real Decretos” – die
königlichen Dekrete.
ENTWICKLUNG DES VERGÜTUNGSSYSTEMS Die
spanische Einspeisevergütung existiert seit 2004 und schaut auf eine
wechselvolle Geschichte zurück. Denn während in Deutschland im
EEG die
Absenkung der Vergütungssätze eigentlich schon festgelegt ist und nicht
mehr jährlich überdacht werden müsste, legte man in Spanien von Anfang
an Wert darauf, die Absenkung jährlich neu zu verhandeln. Genau wie in
Deutschland werden auch in Spanien die zusätzlichen Kosten die den
Netzbetreibern entstehen auf die Verbraucher umgelegt. Anders als in
Deutschland gab es in Spanien jedoch nicht von Anfang an einen
Einheitstarif.
Im RD von 2004 wurde als Vergütung der
sogenannte regulierte Mitteltarif festgelegt. Erst im darauf folgenden
Real Decreto 661/2007 wurde auf den EINHEITSTARIF umgeschwenkt. Dieser
ist mit 44,03 Cent/ kWh für bis zu 100 kW schon sehr großzügig bemessen.
Die hier oft erwähnte Großzügigkeit bezieht sich jedoch nicht nur auf
die Höhe der Einspeisevergütung, sondern vor allem auf die
Laufzeit und
die Zeit danach. Die
Laufzeit beträgt 25 Jahre. Doch auch danach erhält
der PV-Betreiber noch viel Geld – nämlich 35,23 Cent/ kWh und das bis
die Anlage ihren Geist aufgibt. Und damit noch nicht genug. Ein
weiterer großer Vorteil ist, dass der Tarif an den spanischen
Verbraucherpreisindex und damit fast vollständig an die
Inflation
angeglichen wird. Also wenn das sich nicht lohnt… Das haben sich auch
viele in- und ausländische Investoren gedacht und den spanischen Markt
mit ihren
Photovoltaik-Projekten überschwemmt. Dass das nicht lange gut
gehen kann, ist klar.
Und so trat am 28. September 2008 das
Real Decreto 1578/ 2008 in Kraft, dass den Zubau erheblich bremsen
sollte. Eine der größten Änderungen war hier besonders die Senkung der
Einspeisevergütung auf durchschnittlich 32 Cent/ kWh für Anlagen jeder
Größe. Und auch die weiterführende Einspeisevergütung nach der
Laufzeit
von 25 Jahren wurde abgeschafft. Und während die Größe der Anlagen
vorher nur von den finanziellen Mitteln der Investoren und dem zur
Verfügung stehenden Platz begrenzt wurde, hat das RD von 2008 dem ein
Ende gesetzt und z.B. Freiflächenanlagen auf 10 MWp begrenzt. Last but
not least wurde mit einer Förderobergrenze von 267 MWp für Dachanlagen
und 133 MWp für Freiflächenanlagen der jährliche Zubau begrenzt.
AKTUELLES VERGÜTUNGSSYSTEM Am
6. August 2010 trat das vorerst letzte Dekret in Kraft. Auslöser für
das RD 1003/ 2010 war leider der Missbrauch des Systems. Einigen
Energieversorgern war aufgefallen, dass Anlagen auf den Kanarischen
Inseln, Andalusien und Kastilien-LaMancha mitten in der Nacht Strom ins
Netz einspeisten. Eine Zeit, in der typischerweise keine
Sonne scheint.
Des Rätsels Lösung: Zugeschaltete Dieselgeneratoren speisten den Strom
ins Netz und nicht die Solaranlagen. Warum? Viele Investoren wollten
sich die hohe Einspeisevergütung des Dekrets von 2007 in letzter Minute
sichern und meldeten Anlagen als fertiggestellt, obwohl dies noch nicht
der Fall war. Man geht davon aus, dass sich so mehr als drei
Milliarden Euro an Vergütung erschlichen wurden.
Die neue
Verordnung von 2010 ist eine zusätzliche Kontrollinstanz für alle
Anlagen, die unter den vorhergehenden Dekreten installiert wurden.
Daher beinhaltet die Regelung vor allem neue, verschärftere
Nachweispflichten für diese Anlagen. Am 23. Dezember 2010 verkündete
der spanische Minister für Industrie, Tourismus und Handel rückwirkende
Kürzungen der Vergütung für Anlagen nach RD 661 an. Da dies aus GRÜNDEN
DES RECHTSSTAATES SPANIEN NICHT MÖGLICH IST, kürzt die Regierung die
erlaubten vergüteten Betriebsstunden für 2011 bis 2013. Ziel der
Kürzungen ist es, die Kosten des Stromsystems in den nächsten drei
Jahren um rund 4,5 Milliarden Euro zu senken und so zum Schutz der
Stromverbraucher beizutragen. Als Ausgleich wird die Vergütung für
Anlagen nach 661 für bis auf 30 Jahre angehoben.
Wichtig ist
auch: von Anfang an, unterliegt die Einspeisevergütung in Spanien dem
ICP-Index. Das heisst, dass die Tarife einen vollständigen
Inflationsausgleich genießen. Steigt in Spanien die
Inflation, so steigt
im gleichen Maße (bis auf einen nicht nennenswerten Abschlag von 0,25%
bezogen auf den Tarif (Deutschland hat keinen
Inflationsausgleich, und
Italien mit Abzug von einem Drittel)) der Tarif.
Beispiel des Inflationsschutzes: wer mit einer Anlage 2006 ans Netz gegangen ist mit einem Tarif von 0,40 Cent pro KW/h, der erhält heute 0,48 Cent !!
ZUSAMMENFASSUNG - Kürzung der Tarife mit Beschluss vom November 2010: NUR FÜR ANLAGEN; DIE 2011 ANS NETZ GEHEN
- BESTANDSSCHUTZ FÜR ANLAGEN INSBESONDERE NACH RD1578 (Anlagen im Low Carbon Solar 2 Spanien)
- INFLATIONSAUSGLEICH DER TARIFE NACH DEM ICP-INDEX = unantastbar
- Erneuerbare Energiegesetz definitiv gewollt und gefördert
-
Als Mitglied in der EU und funktionierendem Rechtsstaat ist eine
Abschaffung oder willkürliche rückwirkende Kürzung der Tarife nicht
möglich.
Was ist in 20 Jahren? Das kann man nicht genau
sagen. Was man jedoch sagen kann ist, dass am Ausbau der Erneuerbaren
Energien kein Weg vorbei geht. Und die
Solarenergie wird ein
bestimmender Teil dieses Weges sein. Um so wichtiger ist es, wenn man
dann in Ländern wie Spanien, Frankreich, Italien unterwegs ist: man
sollte wissen, was man dort macht. Wir, die Low Carbon Germany GmbH,
sind kein deutsches
Emissionshaus, welches in einem fremden Land mit
fremden Risiken und Kosten agiert, sondern wir sind mit unsere Firma
Solar Oppotunities in Spanien zu Hause. Unsere Mitarbeiter kommen teils
aus den Vorständen der spanischen Energieversorger (Union Fernossa) und
kennen den Markt und die Möglichkeiten bis ins kleinste Detail.
Und um deutschen
Anlegern ein höchstes Maß an Sicherheit zu bieten, gibt es:
- Co-
Investition mit einem der größten Versicherern Europas
-
Vereinbarung über
Refinanzierung des EK im Jahre 2018 (unser
Anleger
erhält dadurch rund 80% seines eingesetzten Kapitales zurück, und hat
mit seinen bis dahin geflossenen Ausschüttungen schon rund 138% zurück)
- ausschließlich Anlagen nach RD 1578 mit Bestandsschutz
- alle Anlagen sind erworben (KEIN BLINDPOOL), in Betrieb und produzieren Strom (höhere Erträge als prognostiziert)