Spanische Einspeisevergütung
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  Spanische Einspeisevergütung

Wie das manchmal so ist: eine kleine einfache Frage / Anmerkung, die in der Antwort einen langen Text benötigt.

Ich möchte gerne mit dem Fazit beginnen, so Massimo Portelli, Head of Sales Low Carbon Germany: Es hat NIEMALS in Spanien eine rückwirkende Kürzung oder Aussetzung des Einspeisetarifes (lediglich aus gutem Grunde eine Begrenzung der Produktionsstunden für Anlagen nach dem Tarif 661/2007) gegeben. Alle Gesetzesänderungen und Einführungen der neuen königlichen Bestimmungen (Real Decreto / RD) hatten eines zum Ziel: Schutz der Stromverbraucher (Erläuterung unten im Text) und Vermeidung der Erschleichung von Vergütungen!
 
EINFÜHRUNG
 
Während in Deutschland vor allem das attraktive Vergütungssystem lockt(e), hat Spanien als Solar-Standort sogar zwei Vorteile: Ein sehr attraktives Vergütungssystem und seine Lage. Das Offensichtlichste ist hier natürlich die Sonneneinstrahlung – denn von 3.000 Sonnen- stunden im Jahr kann Deutschland nur träumen. Dazu kommen Spaniens Höhenlagen. Hier sind nicht nur die Einstrahlungswerte günstiger, die etwas kühlere Bergluft trägt außerdem dazu bei, dass der Wirkungsgrad der Module steigt. Man geht davon aus, dass das gleiche Solarmodul in Spanien bis zu 50% mehr Strom als in Deutschland produzieren kann. Geregelt wird die Vergütung des eingespeisten Solarstroms durch “Real Decretos” – die königlichen Dekrete.
 
ENTWICKLUNG DES VERGÜTUNGSSYSTEMS
 
Die spanische Einspeisevergütung existiert seit 2004 und schaut auf eine wechselvolle Geschichte zurück. Denn während in Deutschland im EEG die Absenkung der Vergütungssätze eigentlich schon festgelegt ist und nicht mehr jährlich überdacht werden müsste, legte man in Spanien von Anfang an Wert darauf, die Absenkung jährlich neu zu verhandeln. Genau wie in Deutschland werden auch in Spanien die zusätzlichen Kosten die den Netzbetreibern entstehen auf die Verbraucher umgelegt. Anders als in Deutschland gab es in Spanien jedoch nicht von Anfang an einen Einheitstarif.
 
Im RD von 2004 wurde als Vergütung der sogenannte regulierte Mitteltarif festgelegt. Erst im darauf folgenden Real Decreto 661/2007 wurde auf den EINHEITSTARIF umgeschwenkt. Dieser ist mit 44,03 Cent/ kWh für bis zu 100 kW schon sehr großzügig bemessen. Die hier oft erwähnte Großzügigkeit bezieht sich jedoch nicht nur auf die Höhe der Einspeisevergütung, sondern vor allem auf die Laufzeit und die Zeit danach. Die Laufzeit beträgt 25 Jahre. Doch auch danach erhält der PV-Betreiber noch viel Geld – nämlich 35,23 Cent/ kWh und das bis die Anlage ihren Geist aufgibt. Und damit noch nicht genug. Ein weiterer großer Vorteil ist, dass der Tarif an den spanischen Verbraucherpreisindex und damit fast vollständig an die Inflation angeglichen wird. Also wenn das sich nicht lohnt… Das haben sich auch viele in- und ausländische Investoren gedacht und den spanischen Markt mit ihren Photovoltaik-Projekten überschwemmt. Dass das nicht lange gut gehen kann, ist klar.
 
Und so trat am 28. September 2008 das Real Decreto 1578/ 2008 in Kraft, dass den Zubau erheblich bremsen sollte. Eine der größten Änderungen war hier besonders die Senkung der Einspeisevergütung auf durchschnittlich 32 Cent/ kWh für Anlagen jeder Größe. Und auch die weiterführende Einspeisevergütung nach der Laufzeit von 25 Jahren wurde abgeschafft. Und während die Größe der Anlagen vorher nur von den finanziellen Mitteln der Investoren und dem zur Verfügung stehenden Platz begrenzt wurde, hat das RD von 2008 dem ein Ende gesetzt und z.B. Freiflächenanlagen auf 10 MWp begrenzt. Last but not least wurde mit einer Förderobergrenze von 267 MWp für Dachanlagen und 133 MWp für Freiflächenanlagen der jährliche Zubau begrenzt.
 
AKTUELLES VERGÜTUNGSSYSTEM
 
Am 6. August 2010 trat das vorerst letzte Dekret in Kraft. Auslöser für das RD 1003/ 2010 war leider der Missbrauch des Systems. Einigen Energieversorgern war aufgefallen, dass Anlagen auf den Kanarischen Inseln, Andalusien und Kastilien-LaMancha mitten in der Nacht Strom ins Netz einspeisten. Eine Zeit, in der typischerweise keine Sonne scheint. Des Rätsels Lösung: Zugeschaltete Dieselgeneratoren speisten den Strom ins Netz und nicht die Solaranlagen. Warum? Viele Investoren wollten sich die hohe Einspeisevergütung des Dekrets von 2007 in letzter Minute sichern und meldeten Anlagen als fertiggestellt, obwohl dies noch nicht der Fall war. Man geht davon aus, dass sich so mehr als drei Milliarden Euro an Vergütung erschlichen wurden.
 
Die neue Verordnung von 2010 ist eine zusätzliche Kontrollinstanz für alle Anlagen, die unter den vorhergehenden Dekreten installiert wurden. Daher beinhaltet die Regelung vor allem neue, verschärftere Nachweispflichten für diese Anlagen. Am 23. Dezember 2010 verkündete der spanische Minister für Industrie, Tourismus und Handel rückwirkende Kürzungen der Vergütung für Anlagen nach RD 661 an. Da dies aus GRÜNDEN DES RECHTSSTAATES SPANIEN NICHT MÖGLICH IST, kürzt die Regierung die erlaubten vergüteten Betriebsstunden für 2011 bis 2013. Ziel der Kürzungen ist es, die Kosten des Stromsystems in den nächsten drei Jahren um rund 4,5 Milliarden Euro zu senken und so zum Schutz der Stromverbraucher beizutragen. Als Ausgleich wird die Vergütung für Anlagen nach 661 für bis auf 30 Jahre angehoben.
 
Wichtig ist auch: von Anfang an, unterliegt die Einspeisevergütung in Spanien dem ICP-Index. Das heisst, dass die Tarife einen vollständigen Inflationsausgleich genießen. Steigt in Spanien die Inflation, so steigt im gleichen Maße (bis auf einen nicht nennenswerten Abschlag von 0,25% bezogen auf den Tarif (Deutschland hat keinen Inflationsausgleich, und Italien mit Abzug von einem Drittel)) der Tarif.
 
Beispiel des Inflationsschutzes: wer mit einer Anlage 2006 ans Netz gegangen ist mit einem Tarif von 0,40 Cent pro KW/h, der erhält heute 0,48 Cent !!
 
ZUSAMMENFASSUNG
 
- Kürzung der Tarife mit Beschluss vom November 2010: NUR FÜR ANLAGEN; DIE 2011 ANS NETZ GEHEN
- BESTANDSSCHUTZ FÜR ANLAGEN INSBESONDERE NACH RD1578 (Anlagen im Low Carbon Solar 2 Spanien)
- INFLATIONSAUSGLEICH DER TARIFE NACH DEM ICP-INDEX = unantastbar
- Erneuerbare Energiegesetz definitiv gewollt und gefördert
- Als Mitglied in der EU und funktionierendem Rechtsstaat ist eine Abschaffung oder willkürliche rückwirkende Kürzung der Tarife nicht möglich.
 
Was ist in 20 Jahren? Das kann man nicht genau sagen. Was man jedoch sagen kann ist, dass am Ausbau der Erneuerbaren Energien kein Weg vorbei geht. Und die Solarenergie wird ein bestimmender Teil dieses Weges sein. Um so wichtiger ist es, wenn man dann in Ländern wie Spanien, Frankreich, Italien unterwegs ist: man sollte wissen, was man dort macht. Wir, die Low Carbon Germany GmbH, sind kein deutsches Emissionshaus, welches in einem fremden Land mit fremden Risiken und Kosten agiert, sondern wir sind mit unsere Firma Solar Oppotunities in Spanien zu Hause. Unsere Mitarbeiter kommen teils aus den Vorständen der spanischen Energieversorger (Union Fernossa) und kennen den Markt und die Möglichkeiten bis ins kleinste Detail.
 
Und um deutschen Anlegern ein höchstes Maß an Sicherheit zu bieten, gibt es:
- Co-Investition mit einem der größten Versicherern Europas
- Vereinbarung über Refinanzierung des EK im Jahre 2018 (unser Anleger erhält dadurch rund 80% seines eingesetzten Kapitales zurück, und hat mit seinen bis dahin geflossenen Ausschüttungen schon rund 138% zurück)
- ausschließlich Anlagen nach RD 1578 mit Bestandsschutz
- alle Anlagen sind erworben (KEIN BLINDPOOL), in Betrieb und produzieren Strom (höhere Erträge als prognostiziert)
 

Quelle: Low Carbon Germany