Prof. Loritz hat den Sicherheitsaspekt bei Kapitalanlagen untersucht und den Begriff „REAL EQUITY – Reale Werte“ definiert. Die folgenden 3 Kriterien sind wesentlich:
- Anleger haben als Einzelinvestoren, als Miteigentümer oder als Gesellschafter unmittelbar oder mittelbar in rechtlich abgesicherter Weise die Eigentümerposition und behalten sie auch im worst case.
- Anleger können im worst case das Krisenszenario selbst mit-/gestalten sowie Art und Zeit und bei beweglichen Wirtschaftsgütern den Ort der Verwertung des Zielinvestments selbst mit-/bestimmen.
- Auch im worst case muss den Anlegern ein bestimmter Teil des eingesetzten Kapitals nach Verwertung des Zielinvestments verbleiben. Man wird diesen mit 75–80% des eingesetzten Kapitals ansetzen müssen, wenngleich dies subjektiv ist.
Quelle: PROJECT