Pensionskasse
Die Pensionskasse ist aufsichtsrechtlich als Versicherung zu werten und stellt ein rechtlich selbstständiges Unternehmen dar, das dem Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf die Versorgungsleistung gewährt. Was die Versorgungsleistungen, das Versicherungsaufsicht und die Anlagerestriktionen anbelangt, gilt das Gleiche wie bei der Direktversicherung. Deshalb erfolgt auch hier keine Sicherung über den PSV.