Loss-of-hire
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  Loss-of-hire

Wörtlich: Erlösausfall - wenn das Schiff z.B. durch Dockaufenthalt oder Maschinenschaden nicht einsatzbereit ist und keine Frachtzahlung erhält (off hire). Risiko ist versicherbar. Versicherungsleistung beginnt meistens nach bestimmter Warte- oder Karenzzeit. Off hire auch generell für beschäftigungsloses oder vorübergehend außer Dienst gestelltes, aufliegendes Schiff.