Kreditsicherheiten
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  Kreditsicherheiten

Sicherheiten Der Kreditgeber verlangt vom Kreditnehmer (Kredit-)Sicherheiten. Diese müssen der Kreditsumme angemessen sein. Falls der Kreditnehmer den Kredit später nicht zurückzahlen kann, hat der Kreditgeber ein Recht an diesen Sicherheiten. Es gibt zwei verschiedene Arten von Sicherheiten: Personalsicherheiten werden von Dritten geliefert, zum Beispiel durch Bürgschaft
Sachsicherheiten bestehen zum Beispiel aus Verpfändungen, Hypotheken oder der Abtretung von Ansprüchen. Neben den Sicherheiten sind auch die Person des Kreditnehmers und die Erfolgswahrscheinlichkeit des Vorhabens dafür entscheidend, ob ein Darlehen bewilligt oder abgelehnt wird.


 

Quelle: http://www.foerderland.de/