Kapitalertragsteuer KESt Vorauszahlung Einkommensteuerschuld Privatanleger
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  Kapitalertragsteuer

Die Kapitalertragsteuer (KESt) ist eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuerschuld und kann beim Privatanleger im Rahmen seiner Einkommensteuerveranlagung angerechnet werden. Sie wird erhoben auf die erzielten Erträge des Investmentfonds.

Die KESt auf Dividenden beträgt 20 Prozent und wird direkt aus dem Fondsvermögen bezahlt. Die KESt auf Zinsen (sog. Zinsabschlagsteuer) beträgt 30 Prozent.

Der Einbehalt von KESt kann durch Vorlage eines Freistellungsauftrags oder einer Nichtveranlagungs-Bescheinigung vermieden werden.

Quelle: BVI