Der Jahresabschluss besteht aus
Bilanz und
Gewinn- und Verlustrechnung. Er muss immer für das vergangene
Geschäftsjahr aufgestellt werden. Im § 264 (2)
HGB sind die Grundsätze festgelegt, die bei der Buchführung beachtet werden müssen, damit ein realistisches Bild der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage entsteht. In Aktiengesellschaften muss der Jahresabschluss vom Vorstand aufgestellt werden und von einem staatlichen Wirtschaftsprüfer überprüft werden.