Das Investmentgesetz (InvG) ist am 01.01.2004 in Kraft getreten und ersetzte das bisher geltende Gesetz über
Kapitalanlagegesellschaften (KAGG). Im
InvG wurden
KAGG und das Auslandinvestment Gesetz (AuslInvestmG) zusammengefasst, die Regelungen für in- und ausländische
Fonds vereinheitlicht und nach Investmentgesetz und Investmentsteuergesetz unterschieden. Wie auch vorher das
KAGG, dient das Investmentgesetz primär dem
Anlegerschutz. Es regelt u.a. die Rechtsform der
Investmentgesellschaften als
Kreditinstitute, die damit der
BaFin unterliegen, die Rechtsverhältnisse zwischen
Investmentgesellschaft,
Anlegern und
Investmentfonds, die Einschaltung einer Depotbank, den Mindestinhalt der Vertragsbedingungen, die Bildung eines Aufsichtsrats, die Prüfungs- und Veröffentlichungsvorschriften und die steuerlichen Fragen. Weiterhin wurde im Investmentgesetz erstmalig in Deutschland eine Regulierung von Hedgefonds vorgenommen.
Quelle: BVI