Institutionelle Investoren
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  Institutionelle Investoren

Im Gegensatz zu Privatanlegern, die größtenteils natürliche Personen darstellen, handelt es sich bei institutionellen Anlegern um Unternehmen wie Pensionskassen, Universitäten, Kreditinstitute, Staatsfonds, Versicherungen, Stiftungen oder beispielsweise Kirchen. Diese Zuordnung ist juristisch betrachtet nicht unerheblich, da sie in der Anlageberatung diverse Rechtsfolgen mit sich bringt.

Auf den nationalen und internationalen Finanzmärkten nehmen finanzstarke institutionelle Investoren eine exponierte Stellung ein. Sie verfügen über ein erhebliches Kapitalanlagevolumen sowie die notwendigen Zugangswege, um renditestarke Anlageformen zu identifizieren. Darüber hinaus haben sie personelle Ressourcen, um Investmentstrategien im Hinblick das Risiko- und Renditepotential im Detail zu überprüfen.

Institutionelle Investoren haben einen kontinuierlichen Investitionsbedarf und ihre Kapitalanlagestrategien dienen überwiegend der Abdeckung langfristiger Verpflichtungen. Dabei bestehen im Einzelfall, insbesondere bei der Risikobereitschaft und den Anlagehorizonten, erhebliche Unterschiede. Pensionskassen und Versorgungswerke, für die im Hinblick auf ihre zukünftigen finanziellen Verpflichtungen gegenüber den Pensionären planbare Ausschüttungen und eine geringe Volatilität unabdingbar sind, verfolgen i. d. R. eine andere Investitionsstrategie als beispielsweise Universitäten oder Stiftungen, die oftmals sehr viel opportunistischer vorgehen.

Derartige institutionelle Investments stehen aufgrund des hohen Anlagevolumen dem breiten Markt – und somit den Privatanlegern – oftmals gar nicht zur Verfügung.

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Quelle: Deutsche Finance