Gläubiger = Anspruchsinhaber. Der Schuldner steht in einem Schuldverhältnis zum Gläubiger. Der Gläubiger "glaubt" dem Schuldner, dass er seine Schulden zurückzahlen wird. Aufgrund des Schuldverhältnisses kann er von dem Schuldner eine Leistung einfordern.
Quelle: http://www.foerderland.de