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1001 Glossarbegriffe

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  Geschlossene Fonds

Bei geschlossenen Fonds wird i.d.R., anders als bspw. bei Investmentfonds in einem bestimmten, vorher fest gelegten Zeitraum investiert. Dieser Zeitraum kann jedoch auch zwischen wenigen Minuten und Stunden betragen, üblich ist jedoch ein Zeitraum zwischen 3 Monaten und einem Jahr, danach wird der Fonds geschlossen. Später kann der Fonds teilweise wieder über Zweitmärkte verkauft werden. Üblichweise werden Geschlossene Fonds wieder zu einem bestimmten vorher festgelegten Zeitpunkt verkauft. Je nach Marktlage kann der Fonds auch vorher oder später, d.h. zu einem günstigeren Zeitpunkt verkauft werden. In jedem Fall entscheiden die Beiräte mit über den Verkauf des Geschlossenen Fonds. Der Erwerber eines Anteils an einem geschlossenen Fonds wird Kommanditist, d.h. Unternehmer, mit allen Chancen und Risiken. Bei geschlossenen Fonds wird eine bestimmte Zahl von Anteilen über eine fest begrenzte Anlagesumme ausgegeben. Bei Erreichen des geplanten Volumens wird der Fonds geschlossen, die Ausgabe von Anteilen wird eingestellt. Im Gegensatz zu offenen Fonds besteht keine Verpflichtung der Gesellschaft, Anteile während der Laufzeit zurückzunehmen.
Gängige Investitionsgüter für geschlossene Fonds sind  bspw. Immobilienfonds, Schiffsbeteiligungen, Private Equity Fonds, Lifefonds, Infrastrukturfonds, Containerschiffe, Containerbeteiligungen, Waldfonds, Anlagen zur Produktion regenerativer Energien (zum Beispiel Windkraftanlagen) und Medienfonds. Ebenso fallen unter die Rubrik Geschlossene Fonds Windkraft- und Biogasfonds. Außerdem gibt es geschlossene Fonds, die in Zweitmarkt LV´s investieren. Diese investieren dann in  (US-Policen, Britische Lebensversicherungen, Deutsche Lebensversicherungen).

Als Kontrollinstrument hat sich der Prospektierungsstandard gemäß IDW, der sich bei geschlossenen Fonds IDW S4 nennt durch gesetzt.

Das Markvolumen beträgt pro Jahr etwa 13 Milliarden Euro.

Quelle: CSB