Gesamtausschüttung (vor/nach Steuern): Diese Zahl beziffert die gesamten Rückzahlungen an den
Anleger - also Ausschüttungen sowie die Schlusszahlung. Bei der Angabe „nach
Steuern" wird der Spitzensteuersatz oder der Abgeltungsteuersatz (jeweils inkl. Soli) unterstellt.