ESG (Nachhaltigkeitsmerkmale)
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  ESG (Nachhaltigkeitsmerkmale)

Der Begriff »ESG« steht für »Environmental Social Governance« (zu deutsch: Umwelt, Soziales und Unternehmensführung) und beschreibt drei nachhaltigkeitsbezogene Verantwortungsbereiche von Unternehmen. Im Kontext der Corporate Social Responsibility helfen ESG-Kriterien dabei, eine Evaluierung der unternehmerischen Sozialverantwortung vorzunehmen und somit den freiwilligen Beitrag zu einer nachhaltigen Entwicklung zu ermitteln, welcher über die gesetzlichen Anforderungen hinausgeht.

Zu »Environmental« zählen umweltliche Aspekte sowie das Handeln eines Unternehmens in Bezug auf den Klimawandel oder Ressourcennnutzung. Dazu gehören u. a.:

  • Investitionen in erneuerbare Energien
  • der effiziente Umgang mit Energie und Rohstoffen
  • umweltverträgliche Produktion
  • der Fußabdruck eines Unternehmens
  • Umweltauswirkungen des Produktportfolios

Der Punkt »Social« bewertet Investments anhand sozialer und gesellschaftlicher Aspekte. Dazu zählt:

  • die Einhaltung und Achtung der Menschenrechte
  • hohe Standards bei Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
  • faire Arbeitsbedingungen
  • angemessene Entlohnung
  • Aus- und Weiterbildungschancen
  • Chancengleichheit und Diversität

Das G in ESG nimmt die Unternehmensführung, -ethik, -richtlinien und alles, was weitestgehend damit zusammenhängt, in den Blick:

  • transparente Maßnahmen zur Verhinderung von Korruption und Bestechung
  • Verankerung des Nachhaltigkeitsmanagements auf Vorstands- und Aufsichtsratsebene
  • Steuerehrlichkeit
  • Bekämpfung von wettbewerbswidrigen Praktiken
  • Vielfalt und Unabhängigkeit im Aufsichtsrat
Quelle: Verifort