Als Carried Interest wird die Beteiligung der Managementgesellschaft am Gewinn eines (Beteiligungskapital-)
Fonds bezeichnet. Meist wird die Gewinnbeteiligung so konzipiert, dass sie erst dann eintritt, wenn eine bestimmte Basisvergütung der (Fonds-)Investoren (die sogenannte
Hurdle Rate) überschritten wurde.
Quelle: Förderland