Das Steuersystem der Niederlande ist in drei Sparten („Boxen'') aufgeteilt, denen unterschiedliche Arten von Einkünften zugeordnet sind. Die Boxen können nicht miteinander verrechnet werden. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung - also die Einkünfte, die der deutsche Immobilienfondsbesitzer in Holland versteuern muss - werden in Box 3 erfasst. Basis der Besteuerung ist das durchschnittlich gebundene Vermögen jedes Gesellschafters, das vereinfacht gesagt der Beteiligungssumme entspricht. Unterstellt wird eine fiktive Rendite von 4 Prozent, die mit 30 Prozent besteuert wird. Das ergibt einen Steuersatz von 1,2 Prozent auf die Beteiligungssumme, die tatsächlichen Erträge spielen keine Rolle. Der Verkaufserlös bleibt für deutsche Privatanleger steuerfrei.
Quelle: DAS INVESTMENT
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