Geschäft im Rahmen der Offenmarktpolitik des Eurosystems, bei dem die Zentralbank
Vermögenswerte (wie
Schuldverschreibungen oder Wechsel) gemäß einer Rückkaufsvereinbarung kauft oder verkauft (Pensionsgeschäft) oder
Kredite gegen
Verpfändung von refinanzierungsfähigen Sicherheiten gewährt (Pfandkredit). Während die Bundesbank bis Ende 1998 ihre regelmäßigen befristeten Transaktionen als
Pensionsgeschäfte abwickelte, verwendet sie seit Anfang 1999 die Form des Pfandkredits. Im Gegensatz zu definitiven Käufen bzw. Verkäufen (Outright-Geschäften) einer Zentralbank wird über befristete Transaktionen nur für einen bestimmten Zeitraum
Bankenliquidität zur Verfügung gestellt oder absorbiert.
Quelle: FONDS professionell ONLINE