Bausparvertrag
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  Bausparvertrag

Bausparvertrag

 

Allgemeines
 

Der Bausparvertrag ist eine Kombination aus Sparplan und Baufinanzierung.

Bei Vertragsabschluss wird eine Bausparsumme vereinbart, diese setzt sich aus der Eigenleistung des Bausparers (Bausparguthaben) und dem vereinbarten Darlehen zusammen. Das Bausparguthaben kann je nach Bauspartarif 30, 40 oder 50 Prozent der Bausparsumme betragen. Das Bausparguthaben wird in der Regel durch monatliche Sparraten erbracht, kann aber auch durch Einmalzahlungen oder eine Kombination aus Einmalzahlungen und Sparraten geleistet werden.

Mit dem Erreichen des Bausparguthaben erwirbt der Bausparer einen Rechtsanspruch auf Zuteilung einer zweckgebundenen Baufinanzierung für Wohnimmobilien.

Die Bausparer bilden eine Zweckgemeinschaft, in deren Rahmen die Bausparguthaben aller Bausparer die Refinanzierung für die Bauspardarlehen anderer Bausparer darstellen. Die vertraglich vorgesehene Wartezeit legt den Zeitraum vom Beginn des Bausparvertrages bis zur Zuteilung fest. Nach Ablauf dieser Wartezeit erfolgt die Zuteilung der Bausparsumme aus der Zuteilungsmasse.

Da das Bauspardarlehen somit im Wesentlichen aus den angesparten Guthaben anderer Bausparer, deren Vertrag noch nicht zuteilungsreif ist, gezahlt wird, ist nicht genau planbar, wie viel Kapital jeweils zur Zuteilung zur Verfügung stehen wird. Deshalb kann auch kein fester Termin angegeben werden, ab wann ein Vertrag zugeteilt wird. Bausparkassen dürfen aus diesem Grund auch keine verbindlichen Aussagen über die Zuteilungsaussichten machen.

Die Bausparkassen bieten eine Reihe unterschiedlicher Bauspartarife an, z. B. Standardtarife, Schnellspartarife, Langzeittarife, etc.

Bei Vertragsabschluss wird ein Bauspartarif ausgewählt und dieser bestimmt die Zinssätze (Spar- und Darlehenszins), die Ansparzeit, die Tilgungszeit, eine eventuelle Mindestvertragsdauer, das Mindestguthaben bei Zuteilung (30, 40 oder 50 Prozent), die Regelspar- und Tilgungsbeiträge, die Abschlussprovision und die vertraglich vorgesehene Wartezeit.

Die Laufzeit eines Standardtarifs beträgt in der Regel zwischen 18 und 20 Jahren, davon sind etwa 7 Jahre Ansparzeit.

Der Staat fördert das Bausparen durch die Wohnungsbauprämie, die Arbeitnehmersparzulage und mit dem Eigenheimrentengesetz durch Riester-Zulagen und mögliche Steuervorteile.

 

Phasen des Bausparvertrages

 

Sparphase

In der Sparphase wird das für die Zuteilung notwendige Bausparguthaben angesammelt. Der Bausparer sollte den Bausparvertrag mindestens mit dem Regelsparbeitrag (das sind je nach Tarif monatlich zwischen 3 ‰ und 10 ‰ der Bausparsumme) besparen. Die Zahlungsweise und -höhe (monatlich, vierteljährlich etc.) kann der Bausparer selbst entscheiden.

Zuteilung

Die Zuteilung des Bausparvertrags ist die grundsätzliche Freigabe der Bausparkasse zur Auszahlung des Bauspardarlehens. Der Bausparer kann sich zum Zeitpunkt der Zuteilung das Guthaben und das Darlehen auszahlen lassen.

Eine Zuteilung des Bausparvertrages kann erfolgen, wenn die Zuteilungsvoraussetzungen wie z. B. Mindestguthaben, Mindestvertragsdauer, Mindestbewertungszahl, Mindestsparzeit erfüllt sind. Je nach Tarif und Bausparkasse variieren die Kriterien für die Zuteilungsreife.

Darlehensphase

Das bis zur vertraglich vereinbarten Bausparsumme fehlende Kapital wird bei Zuteilungsreife des Vertrags als Bauspardarlehen gewährt, so dass der Bausparer nach der Zuteilung über die volle Bausparsumme verfügen kann. Für das Darlehen wird vom Darlehensnehmer der bei Vertragsabschluss vereinbarte Darlehenszins gezahlt. Dieser gilt unabhängig vom aktuellen Zinsniveau am Geldmarkt.

In der Darlehensphase wird das Bauspardarlehen vollständig getilgt. Das Bauspardarlehen kann jederzeit ganz oder teilweise zurückgezahlt werden, ohne dass die bei Hypothekenbanken üblichen Vorfälligkeitsentschädigungen anfallen.

 

Einige Bausparkassen verlangen die Vorlage bzw. den Abschluss einer Risikolebensversicherung, dies stellt sicher, dass die Versicherungsgesellschaft die noch offenen Darlehensbeträge bei Tod des Bausparers an die Bausparkasse zurückzahlt. Die Kosten für die Risikolebensversicherung trägt der Bausparer. Es besteht die Möglichkeit, das Todesfallrisiko durch die Abtretung von bestehenden Lebensversicherungen anderer Gesellschaften abzudecken.

 

Verwendungsmöglichkeiten der Bausparmittel

 

Das Bauspardarlehen kann für wohnwirtschaftliche Maßnahmen eingesetzt werden, z. B.

  • den Neubau, Kauf, Sanierung von überwiegend zu Wohnzwecken bestimmten Gebäuden und Wohnungen, insbesondere von Eigenheimen und Eigentumswohnungen,
  • den Kauf von Bauland und Erbbaurechten, auf dem zu Wohnzwecken bestimmte Gebäude errichtet werden sollen,
  • für Maßnahmen zur Erschließung und zur Förderung von Wohngebieten und
  • die Ablösung von Darlehen, die auf einem überwiegend zu Wohnzwecken dienenden Grundstück liegen.

Quelle: Deutsche Finance - M.Sp.