In einem Ausfallbürgschaftsvertrag wird festgelegt, wie der Ausfall des Hauptschuldners definiert wird. Ein Beispiel für einen Ausfall ist, wenn gerichtliche Vergleichs- und Konkursverfahren eröffnet werden. Der Begriff Ausfall bedeutet also, dass der Bürge nur dann für die Verbindlichkeiten des Hauptschuldners einstehen muss, wenn der
Gläubiger vorher durch Zwangsvollstreckung erfolglos versucht hat, seine Forderungen zu befriedigen.