Die
AfA (Absetzung für Abnutzung) soll den Wertverlust für die allgemein verwendbaren Anlagegüter widerspiegeln. Die Berechnung erfolgt nach gesetzlichen Vorschriften. Dieser Wertverlust wird als Aufwand in der jährlichen
Gewinn- und Verlustrechnung über die Abschreibung berücksichtigt. In der
AfA-Tabelle werden die gewöhnlichen Nutzungsdauern der gebräuchlichsten Anlagegüter dargestellt.