Abschreibung/AfA
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  Abschreibung/AfA

Die AfA (Absetzung für Abnutzung) soll den Wertverlust für die allgemein verwendbaren Anlagegüter widerspiegeln. Die Berechnung erfolgt nach gesetzlichen Vorschriften. Dieser Wertverlust wird als Aufwand in der jährlichen Gewinn- und Verlustrechnung über die Abschreibung berücksichtigt. In der AfA-Tabelle werden die gewöhnlichen Nutzungsdauern der gebräuchlichsten Anlagegüter dargestellt.