Die Fondsgesellschaft wird das von Kommanditisten/ Anlegern zur Verfügung gestellte Kapital zum Einen zum Erwerb von so genannten Zweitmarktbeteiligungen verwenden. Dabei handelt es sich um Kommanditanteile an Schifffahrtsgesellschaften von Verkäufern, welche diese Beteiligungen als Erstzeichner im Rahmen der ursprünglichen
Emission erworben hatten. Diese Zweitmarktbeteiligungen sollen einen
Anteil von mindestens 40% bis max. 70% der Gesamtinvestition ausmachen. Außerdem wird die Fondsgesellschaft auch Direktinvestitionen im Schifffahrtsbereich tätigen. Dabei wird es sich um Investitionen handeln, welche die Fondsgesellschaft in direkter Zusammenarbeit mit Reedereien tätigt sowie um Privatplatzierungen. Der
Anteil derartiger Direktinvestitionen der Fondsgesellschaft
soll mindestens 30% und höchstens 60% der Gesamtinvestition ausmachen. Dabei darf die Fondsgesellschaft jedoch nur max. 20% des gesamten eigenen Investitionsvolumens in eine einzelne Direktbeteiligung/ Privatplatzierung investieren. Hierdurch wird eine entsprechende
Diversifizierung des Fondsportfolios gewährleistet.