Der
Investor beteiligt sich entweder unmittelbar als
Direktkommanditist oder mittelbar über die WealthCap Investorenbetreuung GmbH als
Treugeber an der Fondsgesellschaft. Gegenstand des Unternehmens der Fondsgesellschaft ist der Erwerb, das Halten, das Verwalten sowie die Veräußerung von Beteiligungen (Beteiligung) oder Genussrechten (Genussrecht) an Gesellschaften, die selbst unmittelbar im Bereich Infrastruktur tätig sind oder die die über die Beteiligung oder das Genussrecht erhaltenen Mittel mittelbar in ein Beteiligungsportfolio investieren, das aus Gesellschaften besteht, die im Bereich Infrastruktur tätig sind.
Folgende Investitionsbereiche kommen für die Fondsgesellschaft damit insbesondere in Frage: Transport und Verkehr, Ver- und Entsorgung, Kommunikationseinrichtungen.
Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung stehen weder die mittelbaren Investitionen in die
Infrastrukturfonds oder mögliche Co-Investments oder Direktinvestments noch eventuelle Liquiditätsanlagen fest. Vielmehr erfolgt deren Auswahl erst nach der Prospektaufstellung. Damit beteiligt sich der
Investor an einem Blind-Pool.
Die Fondgesellschaft beabsichtigt, bis zu 80% des Netto-Investitionsvolumens für mittelbare Investitionen in
Infrastrukturfonds zu verwenden. Hierzu ist vorgesehen, die mittelbaren Investitionen über eine deutsche GmbH und / oder von einer Luxemburger Gesellschaft mit beschränkter
Haftung (S.à r.l.) begebene Genussrechte zu tätigen. Die von der Fondsgesellschaft zur mittelbaren
Investition genutzten Investitionsvehikel werden ihrerseits die von der Fondsgesellschaft erhaltenen Mittel in ein Beteiligungsportfolio aus Gesellschaften, die unmittelbar oder mittelbar im Bereich Infrastruktur tätig sind, sowie gegebenenfalls in Liquiditätsanlagen, investieren. Bei diesen Gesellschaften wird es sich insbesondere um
Infrastrukturfonds handeln, die von einer Reihe von Banken wie auch anderen im
Finanzmarkt tätigen Gesellschaften als Kapitalanlageinstrument für überwiegend institutionelle
Investoren aufgelegt werden. Diese
Infrastrukturfonds sammeln in der Regel ein
Eigenkapital von mehreren hundert Millionen bis zu einigen Milliarden US-Dollar bzw.
Euro bei
Investoren ein und investieren diese Mittel in der Folge in ein
Portfolio von im Bereich der Infrastruktur tätigen Unternehmen oder Projekten.
Die Direktkommanditisten und
Treugeber erhalten zunächst sämtliche Gewinne und Kapitalrückzahlungen auf ihre geleisteten Pflichteinlagen bzw. Treuhandeinlagen, vorbehaltlich etwaiger Vergütungen, zugewiesen, bis sie ihre Pflicht- bzw. Treuhandeinlagen zzgl. einer
Verzinsung von jahresdurchschnittlich 10,0% nach der IRR-Methode auf das jeweils gebundene Kapital (jeweils ohne Berücksichtigung des geleisteten Agios), beginnend ab dem Platzierungsschluss erhalten haben (so genannte Hurdle-
Verzinsung).
Um die Ergebnisverteilung zwischen Direktkommanditisten und Treugebern einerseits sowie der Geschäftsführenden Kommanditistin in ihrer Funktion als Geschäftsführerin der Fondsgesellschaft andererseits an die beabsichtigte Quote von 80 (Direktkommanditisten /
Treugeber) : 20 (Geschäftsführende Kommanditistin) anzupassen (der so genannte Catch-up), erhält die Geschäftsführende Kommanditistin nach der Zuweisung der Hurdle-Verzinsung an die Direktkommanditisten und
Treugeber die weiteren Gewinne der Fondsgesellschaft bis zur Höhe von einem Viertel der von den Direktkommanditisten bzw. Treugebern erzielten Hurdle-Verzinsung zugewiesen.
Die Laufzeit der Fondsgesellschaft ist unbegrenzt. Ungeachtet dessen ist geplant, die Fondsgesellschaft bei prognosegemäßem Verlauf Ende 2018, unter Berücksichtigung eines Abwicklungszeitraumes, zu liquidieren. Davon unabhängig besteht ein Kündigungsrecht seitens der
Investoren mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende eines jeden Geschäftsjahres, erstmals zum 31.12.2020.