Die
Anleger erzielen Einkünfte aus Kapitalvermögen, die auf die Zinserträge aus der Anlage der Liquiditätsreserve
zurückzuführen sind. Durch die Änderungen der Unternehmenssteuerreform 2008 werden Einkünfte aus Kapitalvermögen ab dem 01.01.2009 mit einer Abgeltungsteuer von 25% (zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. zzgl.
Kirchensteuer) besteuert werden. Das zurzeit gültige Halbeinkünfteverfahren wird abgeschafft. Die Abgeltungsteuer greift insbesondere bei Zinserträgen und
Dividenden. Kapitalerträge, die unter einer anderen Einkunftsart zu subsumieren sind, unterliegen dagegen nicht der Abgeltungsteuer. Das Gleiche gilt für
Zinsen, wenn Gläubiger und
Schuldner einander nahe stehende Personen sind, wenn ein Gesellschafter (oder eine ihm nahe stehende Person) mit zumindest 10% an der zahlenden Gesellschaft beteiligt ist oder bei Back-to-Back-Finanzierungen, d.h., eine Kapital- oder Personengesellschaft oder eine Genossenschaft wird eingeschaltet, an der der Gläubiger der Kapitalerträge zu mindestens 10% beteiligt ist.
Während die laufenden Erträge, die den Kommanditisten in Form von
Dividenden,
Zinsen etc. zufließen, bei diesen als Einkünfte aus Kapitalvermögen steuerlich zu erfassen sind, sind Veräußerungsgewinne, sofern der
Kommanditist seine Beteiligung im Privatvermögen hält, derzeit grundsätzlich nicht steuerbar. Dies gilt jedoch dann nicht, wenn es sich um ein so genanntes privates Veräußerungsgeschäft i. S. d. § 22 Abs. 1 Nr. 2 EStG handelt. Ein Gewinn ist dann steuerpflichtig, wenn der
Kommanditist seine
Anteile an der Fondsgesellschaft oder diese ihren unmittelbaren
Anteil an Beteiligungen innerhalb eines Jahres nach Anschaffung der Beteiligung veräußert (§ 23 Abs. 1 S. 4 EStG). Nachdem das Beteiligungsangebot darauf angelegt ist, dass die mittelbare Beteiligung an den
Portfoliounternehmen ca. drei bis sieben Jahre gehalten werden soll, wird im Regelfall der Steuertatbestand nicht erfüllt sein.
Soweit die Fondsgesellschaft in ausländischen Zielunternehmen investiert, wird im Hinblick auf laufende Erträge in Form von
Dividenden und
Zinsen im Regelfall ein
Doppelbesteuerungsabkommen zur Anwendung kommen.