Im Rahmen des vorliegenden Investitionsplanes beteiligt sich der
Anleger an dem
Immobilienfonds IMMAC Pflegezentrum Eisenberg Renditefonds GmbH & Co. KG mit Sitz in Rendsburg. Der sich beteiligende
Anleger wird
Kommanditist oder über ein Treuhandverhältnis mittelbarer Gesellschafter dieser Gesellschaft. Die Fondsgesellschaft ist Eigentümerin von Grundstücken bebaut mit der Pflegeeinrichtung in Eisenberg (Pfalz). Pächterin des Objektes ist die AZURIT Rohr GmbH Natürlich leben im Alter.
Der Pachtvertrag mit der Betreibergesellschaft ist über 25 Jahre unter Ausschluss des Rechts zur ordentlichen Kündigung während dieses Zeitraums (Grundpachtzeit) zuzüglich einer fünfjährigen Verlängerungsoption für den Pächter abgeschlossen. Nach Ablauf der Grundpachtzeit bzw. nach Ablauf des Verlängerungszeitraumes verlängert sich das Pachtverhältnis auf unbestimmte Zeit, sofern es nicht auf den Ablaufzeitpunkt gekündigt wird. Der Vertrag ist mit einer Kündigungsfrist von zwölf Monaten zum Ende der Grundpachtzeit, sofern die Verlängerungsoption vom Pächter nicht ausgeübt wird, bzw. zum Ende der Verlängerungsoption für jede der Vertragsparteien ordentlich kündbar.
Die Ausschüttungen an die
Anleger erfolgen monatlich. Gemäß der Prognoserechnung beträgt die anfängliche Ausschüttung 6,50% p.a. der Beteiligungssumme. Die Mittelverwendung der durch dieses Angebot einzuwerbenden Einlagen der Kommanditisten und
Treugeber (
Anleger) wird auf Seite 50 im
Investitionsplan dargestellt und umfangreich erläutert.
Der
Anleger kann der Kommanditgesellschaft als
Treugeber über die Fidus Treuhand GmbH im Rahmen eines Treuhandvertrages oder als
Direktkommanditist mit Eintragung in das
Handelsregister beitreten. Die Beteiligung erfolgt zum Nennwert.Dieses Angebot erfolgt nur auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Das öffentliche Angebot beginnt gemäß §9 Abs. 1 Verkaufsprospektgesetz einen Tag nach Veröffentlichung des Verkaufsprospektes. Der
Fonds wird geschlossen, wenn Einlagen im Umfang der vorgesehenen Kapitalerhöhung von € 4.920.000 gezeichnet sind, spätestens jedoch am 31.08.2012. Im Falle einer nicht vertragsgemäßen Einzahlung des Anlegers ist die geschäftsführende Kommanditistin berechtigt, die Beteiligung des Anlegers auf die bereits geleistete Einlage zu kürzen. Darüber hinaus gibt es keine Möglichkeit einer vorzeitigen Schließung oder Anteilskürzung.