Einzahlung:
Zu 60% zzgl. 5%
Agio nach Beitritt und Aufforderung durch die Treuhänderin. Die restliche
Pflichteinlage von 40% erbringt der
Investor dadurch, dass mit der Einlageverpflichtung und der auf diese entfallenden Zinsbelastung nach Maßgabe der bestehenden Freihalteverpflichtung verrechnet werden. Ein etwaiger nach erfolgter Verrechnung verbleibender Restbetrag ist am 30.12.2015 in einer Summe an die
Beteiligungsgesellschaft zu zahlen.
Die Mindestbeteiligung beträgt EUR 10.000.
Ausschüttung:
Gemäß Prognoserechnung werden in den ersten sieben Jahren nach Einzahlung von 60% der
Pflichteinlage (bis einschließlich 2015) die dem
Investor zustehenden Auszahlungen vollständig dafür genutzt, um den Kapitaldienst (
Zins und
Tilgung) der für einen Teil seiner Beteiligung in Anspruch genommenen
Zwischenfinanzierung zu bedienen. Nach Rückführung der Langfristfinanzierung, die im Jahr 2015 abgeschlossen sein soll, ist eine erste
Auszahlung in Höhe von 4,05% der jeweils gezeichneten
Pflichteinlage für den
Investor kalkuliert. In Folgejahren sind Auszahlungen exklusive Veräußerungserlösen von 8,5% p. a. bis auf 9,5% p. a. steigend, bezogen auf das
Kommanditkapital des Investors, vorgesehen. Es ist beabsichtigt, die Auszahlungen an die
Investoren halbjährlich vorzunehmen. Der Verkauf der Schiffe ist abhängig von den Marktbedingungen und wird in den Prognoserechnungen der Zielfonds für das Jahr 2022 kalkuliert.