Anlageobjekte und damit die wesentliche
Investition der Gesellschaft sind zum einen zu erwerbende Beteiligungen an bereits bestehenden Schiffsfonds
und zum anderen Direktbeteiligungen an neuen Schifffahrtsgesellschaften. Die Gesellschaft wird einen Teil der Nettoeinnahmen in bereits bestehende Schiffsfonds investieren. Dabei handelt es sich um sog. Zweitmarktbeteiligungen, d. h.
Anteile an Schifffahrtsgesellschaften, die von den ursprünglichen
Zeichnern dieser Beteiligungen oder deren Rechtsnachfolgern verkauft werden. Mit dem übrigen Teil der Nettoeinnahmen wird die Fondsgesellschaft
Direktbeteiligungen an Schifffahrtsgesellschaften eingehen oder derartige Beteiligungen im Rahmen von Privatplatzierungen übernehmen. Mit dem Erwerb von Schiffsbeteiligungen bzw. Direktinvestitionen/Privatplatzierungen wurde zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung noch nicht begonnen; es kann jedoch bereits vor vollständiger Einwerbung des Kommandit- bzw. Treuhandkapitals damit begonnen werden. Die anzukaufenden Zweitmarktbeteiligungen sollen einen
Anteil von mindestens 40% bis maximal 70% der Gesamtinvestition der Fondsgesellschaft ausmachen.
Der
Anteil der Direkt- und sonstigen Schiffsinvestitionen soll dementsprechend mindestens 30% bzw. maximal 60% der Gesamtinvestition der Fondsgesellschaft betragen. Aus Gründen der Risikostreuung dürfen nicht mehr als 20% der gesamten Investitionskosten in eine Beteiligung investiert werden. Die
Investition auf dem
Zweitmarkt erfolgen in der Regel in
Fondsgesellschaften mit bereits neun- oder zehnjähriger Laufzeit. Bei regelmäßigen Finanzierungslaufzeiten von ca. 15 Jahren und normalem Tilgungsverlauf ist eine Vielzahl der angekauften Zielfonds weitgehend entschuldet. Bis zum Zeitpunkt der Aufstellung des ersten Nachtrags konnte ein
Eigenkapital in Höhe von ca. 5,6 Mio.
Euro eingeworben und insgesamt bereits ca. 1,4 Mio.
Euro in den Schifffahrtsmarkt investiert werden.