Die Fondsgesellschaft erwirbt Beteiligungen an ausschließlich vermögensverwaltend tätigen Immobiliengesellschaften (geschlossene Publikumsfonds in der Rechtsform der Kommanditgesellschaft) von Anlegern, welche diese Beteiligungen im Rahmen der ursprünglichen
Emission bzw. zwischenzeitlich erworben haben. Diese
Investition erfolgt auf der Grundlage von Anlagerichtlinien, welche für die Geschäftsführung der Fondsgesellschaft verbindlich sind. Angekauft werden Beteiligungen an Zielfonds, die unter anderem in Büro- und
Gewerbeimmobilien bzw. Betreiberimmobilien investiert sind. Darüber hinaus können
Anteile an anderen
Immobilienfonds erworben werden, um eine möglichst breite Streuung des Investorenkapitals über verschiedene Nutzungsarten zu erreichen. Angekauft werden nur Zielfonds, die nach dem von der HTB entwickelten Bewertungsverfahren analysiert wurden.
Die von der Fondsgesellschaft erworbenen Zielfonds verbleiben während der geplanten Fondslaufzeit grundsätzlich bis zu der
Liquidation der Zielfondsgesellschaften im Bestand der Fondsgesellschaft und werden nicht vor dem Ende der Laufzeit vorzeitig verkauft. In begründeten Ausnahmefällen und/oder um die Laufzeit der Fondsgesellschaft zu verkürzen, kann die Geschäftsführung Verkäufe vornehmen.