Die Doric Green Power GmbH & Co. KG beabsichtigt, in ausgewählten Bereichen der Erneuerbaren Energien zu investieren. Die wichtigsten Tätigkeitsbereiche des Emittenten sind selektive Investitionen in Photovoltaikanlagen, solarthermischen Anlagen, Biomasseanlagen inkl. Biogasanlagen, Geothermie- und Wasserkraftwerken sowie ggf. Windkraftanlagen. Darüber hinaus wird auch der Erwerb bzw. die Realisierung von Projekten im Bereich der energetischen Abfallverwertung angestrebt.
Es ist vorgesehen, bis einschließlich 2009 Projektfinanzierungen (i. d. R. über Projekt-/Zweckgesellschaften) durchzuführen oder Unternehmensbeteiligungen in den oben erwähnten Bereichen zu erwerben, wozu ggf. auch Investitionen in Unternehmen der Anlagenherstellung oder des Betriebs von Anlagen gehören. Auch
Zertifikate, die beispielsweise auf Erneuerbaren Energien bzw. Abfallverwertung basieren oder andere Kapitalmarktinstrumente, die im Bereich der Erzeugung von Energie aus Erneuerbaren Energiequellen oder Abfallverwertung die wirtschaftliche Entwicklung von Projekten, Unternehmen oder Indizes abbilden, können von der
Beteiligungsgesellschaft erworben werden. Der Schwerpunkt der Investitionstätigkeit der
Beteiligungsgesellschaft soll in der Europäischen Union liegen. Grundsätzlich sind jedoch auch Investitionen in anderen Ländern möglich. Mögliche Investitionen, vor allem in den Bereichen Biogas, Solar, Geothermie und energetische Abfallverwertung, befinden sich derzeit in Prüfung.
Die
Beteiligungsgesellschaft hat die Doric Asset Finance & Verwaltungs GmbH mit der Vorauswahl, Verhandlung und Strukturierung der geplanten Investitionen beauftragt. Auch die laufende Verwaltung und Überwachung der Investitionen erfolgt durch die Doric. Die Doric ist an dem Erfolg getätigter Investitionen sowie an der
Beteiligungsgesellschaft selbst als Gesellschafter beteiligt. Die Entscheidung darüber, welche
Investition letztendlich getätigt wird, trifft die
Beteiligungsgesellschaft über ihren Komplementär, die Doric Power GmbH.
Die Fondslaufzeit soll ca. zwölf Jahre betragen (bis Ende 2019). Der Komplementär ist berechtigt, eine Verlängerung dieses Zeitraums um zweimal zwei Jahre, somit bis längstens zum 31. Dezember 2023, vorzunehmen. In Abhängigkeit von den ausgewählten Investitionen und deren Veräußerbarkeit am Markt kann sich die Laufzeit der Beteiligung auch verlängern. Eine ordentliche Kündigung der
Beteiligungsgesellschaft ist erstmals zum 31. Dezember 2023 möglich.