Mit der Beteiligung an der Fondsgesellschaft wird dem Privatanleger die
Möglichkeit geboten, sich im Rahmen eines geschlossenen Fonds mittelbar an
einem Private-Equity-Fonds zu beteiligen und auf diese Weise die
Renditechancen dieses Anlagesegments für sich zu erschließen. Im Fokus der
Fondsgesellschaft steht dabei ein einzelner europäischer Private
Equity-Fonds, der in mittelgroße und große Industrie- und
Dienstleistungsunternehmen investiert, die seit vielen Jahren erfolgreich im
Markt tätig sind und ein hohes Entwicklungspotenzial aufweisen. Der für die
Fondsgesellschaft auszuwählende Private Equity-Fonds soll anspruchsvollen
Investitionskriterien genügen. Mit Hilfe des aufgestellten Kriterienkatalogs
für die Auswahl der Beteiligung soll eine hohe Qualität des Investments
erreicht werden. Es kommen 2 Beteiligungsvarianten für das Investment der
Fondsgesellschaft in Betracht:
In der ersten Beteiligungsvariante erwirbt die Fondsgesellschaft einen
Anteil an einer anderen Private Equity-Fondsgesellschaft und wird dadurch
deren Gesellschafter. Diese andere Gesellschaft hält oder erwirbt dann
ihrerseits Beteiligungen an Unternehmen; die Fondsgesellschaft ist in dieser
Variante an den Unternehmen mittelbar über die Private
Equity-Fondsgesellschaft beteiligt.
In der zweiten Variante erwirbt die Fondsgesellschaft selbst unmittelbar
Beteiligungen an Unternehmen und baut damit ein eigenes Portfolio von
diversifizierten Unternehmensbeteiligungen auf. In diesem Fall läßt sich die
Fondsgesellschaft zusammen mit anderen Gesellschaften durch eine Private
Equity-Gesellschaft hinsichtlich der Auswahl von Unternehmensbeteiligungen
beraten.