Konkrete Objekte stehen zum aktuellen Zeitpunkt nicht fest, allerdings gelten folgende Investitionskriterien:
1) Investitionen in geschlossene
Fonds von in Deutschland ansässigen Kommanditgesellschaften unterschiedl. Initiatoren
2) Bis zu 50% des für den Kauf von
Anteilen an Schifffahrtsgesellschaften vorgesehenen Betrages können in Vorzugskapital investiert werden.
3) Bei Investitionen ab EUR 100.000 Kaufpreis in eine einzelne Schifffahrtsgesellschaft und bei
Investition in Vorzugskapital muss der Investitionsbeirat gesondert zustimmen.
4) Es werden nur
Anteile an Schifffahrtsgesellschaften erworben die bereits zur
Tonnagesteuer optiert sind.
5) Die Schiffe in den jeweiligen Schifffahrtsgesellschaften
als auch die Schifffahrtsgesellschaften sollen zum Investitionszeitpunkt mindestens drei Jahre alt sein.
6) Es dürfen nicht mehr als 25% der
Investition in
Anteile an Schifffahrtsgesellschaften investiert werden, die von der Lloyd
Fonds AG initiiert wurden.
7) Es werden keine Investitionen in Zweitmarktfonds für
Schifffahrtsbeteiligungen erfolgen.
8) Beteiligungen werden nur erworben wenn ein unabhängiges Gutachten nach IDW S4-Stanard vorliegt oder deren Initiatoren eine
Leistungsbilanz veröffentlichen
9) Über die Verwendung von Erlösen aus dem Verkauf von
Anteilen im laufenden Geschäftsbetrieb entscheidet die Geschäftsführung gemeinsam mit dem Investitionsbeirat.