Riester-Rente
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1001 Glossarbegriffe


Durch die Reform der gesetzlichen Rentenversicherung in den Jahren 2000/2001, wurde das Nettorentenniveau von 70 % auf 67 % reduziert. Das Altersvermögensgesetz, welches im Jahr 2001 beschlossen wurde und 2002 in Kraft getreten ist, ergänzt die Staatliche Rente um eine private kapitalgedeckte private Altersvorsorge.

Die Riester-Rente ist eine privat finanzierte Rente in Deutschland, diese wird durch staatliche Zulagen und durch Sonderausgabenabzug gefördert. Der Namensgeber Walter Riester, war vom 1998 bis 2002 Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung und hat die Förderung der freiwilligen Altersvorsorge durch eine Altersvorsorgezulage ausarbeiten lassen. Anspruch auf Altersvorsorgezulage haben rentenversicherungspflichtige Personen, sofern sie der unbeschränkten Steuerpflicht in Deutschland unterliegen.

Die Förderung kann nur für Beiträge zu zertifizierten Altersvorsorgeverträgen in Anspruch genommen werden. Der Zulagenberechtigte darf die angesparten Mittel vor der Auszahlungsphase nicht „schädlich“ verwenden, z. B. bei vorzeitiger Kündigung und anderweitiger Verwendung des angesparten Kapitals, außer für selbstgenutztes Wohnen.

Angesparte Guthaben der Riester-Rente sind weder an Dritte übertragbar noch pfändbar, soweit die vom Schuldner erbrachten Altersvorsorgebeiträge staatlich durch Zulagen oder Sonderausgaben-Abzug gefördert werden und den Höchstbetrag nicht übersteigen.

 


Bei Auszahlungsbeginn muss mindestens die Summe der eingezahlten Beiträge (Eigenleistung und staatliche Zulage) garantiert werden.

Die Leistungen dürfen frühestens ab dem 62. Lebensjahr erbracht werden (Ausnahmen bilden Berufsgruppen mit früherem Beginn der gesetzlichen Rentenversicherung), und müssen als lebenslange Rentenzahlung erfolgen oder als Auszahlungsplan, der mit einer Rente ab dem 85. Lebensjahr verbunden ist.

Die Abschluss- und Vertriebskosten müssen auf mindestens fünf Jahre verteilt werden.

Der Anbieter hat die Abschluss-, Vertriebs- und Verwaltungskosten sowie den Stand des Altersvorsorgevermögens, die Beitragsmittelverwendung und die Anlageaspekte der Kapitalanlage offenlegen.

Eine vierteljährliche Kündigungs- oder Ruhestellungsmöglichkeit muss vorhanden sein und die Beiträge werden durch eine laufende Beitragszahlung erbracht.

 

  • Banksparpläne, die zu Rentenbeginn in eine Rentenversicherung umgewandelt werden
  • Klassische private Rentenversicherungen
  • Fondsgebundene Rentenversicherungen
  • Fondssparpläne
  • Wohnriester-Darlehen und Bausparverträge

innerhalb der betrieblichen Altersversorgung:

  • Pensionskasse
  • Pensionsfonds
  • Direktversicherung


Die geleisteten Beiträge samt Zulagen werden als Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung für das Jahr geltend gemacht, in dem die Beiträge in den Vertrag eingezahlt wurden. Der höchstmöglicher Sonderausgabenabzug pro Jahr beträgt seit 2008 2.100 EUR.

Die Riesterrente ist in der Auszahlungsphase grundsätzlich nachgelagert mit dem individuellen Steuersatz zu versteuern.

Quelle: Deutsche Finance - M.Sp.