Unter REIT (Real Estate Investment Trust) versteht man überwiegend börsennotierte Immobilienkapitalgesellschaften die ihr Immobilienvermögen vermietet bzw. verpachtet haben und daraus Mieterlöse erzielen und ihre Ergebnisse zu einem Großteil ausschütten. Ein REIT ist von der Körperschafts- und Gewerbesteuer befreit. Nach dem vorliegenden Gesetzentwurf zum G-REIT müssen zur Erlangung dieses Steuerprivilegs u.a. mindestens 75 Prozent seiner Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt und die Erträge zu mindestens 90 Prozent an die Aktionäre ausgeschüttet werden.