Darunter sind Gesellschaften mit natürlichen und juristischen Personen in der Rechtsform der
Kommanditgesellschaft (KG), offenen Handelsgesellschaft (OHG) und Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR) zu verstehen. Dabei können auch juristische Personen Gesellschafter der Personengesellschaft sein, z.B. bei einer GmbH & Co. KG.
Quelle: Deutsche Finance