Für jeden
Anleger werden auf Ebene des
Investmentfonds zur Erfassung seiner Anteile an den Vermögensgegenständen und Verbindlichkeiten handelsrechtliche Kapitalkonten geführt. Sie sind maßgebend für die Gewinnverteilung, die Ermittlung des
Auseinandersetzungsguthabens und das Entnahmerecht.
Quelle: Deutsche Finance