Eine Inhaberschuldverschreibung ist eine Schuldverschreibung, auf die die gesetzlichen Bestimmungen der Paragrafen 793 ff. BGB anwendbar sind, mit der Besonderheit, dass der Besitzer der Urkunde Undefiniert bleibt und namentlich nicht erwähnt wird. Eine Inhaberschuldverschreibung ist ein Wertpapier, bei dem es sich wirtschaftlich betrachtet um einen Kredit handelt. Der Anleger erhält als Gegenwert für sein eingesetztes Kapital eine Verzinsung. Der eingesetzte Betrag wird nach dem Ende der Laufzeit komplett zurückgezahlt. Ein klassisches Beispiel ist die Bundesanleihe.
Zu den Vorteilen einer Inhaberschuldverschreibung gehört ihre leichte Veräußerbarkeit. Dadurch, dass das Papier nicht an eine Person gebunden ist, kann es sehr leicht über die Börse gehandelt werden oder sogar unter Familienangehörigen verschenkt werden. Außerdem bietet ein solches Papier den Vorteil eines festen Ertrages, wenn sich nicht gerade die Nachteile dieser Wertanlage realisieren.
Ein weiterer Nachteil ist das Zinsrisiko, denn der Marktzins kann sich im Laufe der Zeit sowohl positiv als auch negativ auswirken. Sprich, der Anleger könnte bei positiver Zinsentwicklung mit einer anderen Anlage evtl. höhere Renditen erwirtschaften. Im Negativfall behält der Anleger seinen Anspruch auf die festgelegte Verzinsung. Der Preis dafür ist jedoch, dass ein vorzeitiger Verkauf in der Regel nicht möglich ist. Weiters muss erwähnt werden, dass der Anleger nicht steuern kann, wofür sein Geld eingesetzt wird.
Zu den größten Nachteilen zählt, dass der Anleger das sog. Emittentenrisiko trägt. Das bedeutet, der Anleger ist mit dem Risiko des Zahlungsausfalls des Schuldners belastet, im Insolvenzfall droht auch hier schlimmstenfalls der Totalverlust. Insbesondere einige Pleiten der letzten Zeit von Unternehmen, die Anleihen bzw. Inhaberschulverschreibungen herausgegeben haben (z.B. aktuell Solar Millennium AG mit ca. 30.000 Geschädigten und WBG Leipzig West AG mit ebenfalls ca. 30.000 Geschädigten), zeigen, dass die Risiken bei der Anlage in Schuldverschreibungen nicht unerheblich sind und oftmals das Instrument der Anleihenfinanzierung auch von sog. „Graumarktfirmen" genutzt wird, um von Anlegern auf unseriöse Weise Geld zu leihen. Daher sollte bei allen Schuldverschreibungen die Bonität des Emittenten ausführlichst geprüft werden, z.B. durch Ratings, die zeigen, ob es sich um ein solides Unternehmen handelt, das schon lange am Markt ist und nicht nur die versprochenen Zinsen im Auge behält. Im Zweifelsfall sollte für den Anleger gelten: „Finger weg", d.h., wenn man sich nicht sicher ist, dass man sein Geld einem soliden Unternehmen leiht, sollte man sich lieber für eine andere Form der Geldanlage entscheiden.
Quelle: 02/2012 Beteiligung exklusiv