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  Geschäftsbericht

Eine Kapitalanlagegesellschaft ist gesetzlich verpflichtet, über jeden ihrer Fonds einen Jahresbericht zur Information der Anleger zu veröffentlichen. Dieser muss spätestens drei Monate nach Abschluss des Fondsgeschäftsjahres vorliegen. Der Jahresbericht enthält u.a. die Vermögensaufstellung, die Aufwands- und Ertragsrechnung sowie die Höhe einer evtl. Ausschüttung, ergänzt durch Informationen zur Geschäfts- und Fondsentwicklung. Außerdem muss die Gesellschaft einen Halbjahresbericht erstellen. Der Jahresbericht und der aktuelle Halbjahresbericht, soweit existent sind dem Anleger beim Kauf von Fondsanteilen auszuhändigen.

Quelle: BVI