Überwachung der Geschäftstätigkeit der Geld- und
Kreditinstitute durch öffentliche Stellen. Ihre Rechtfertigung erhält die Bankenaufsicht aus der zentralen Stellung der Geld- und
Kreditinstitute im Geldkreislauf einer Volkswirtschaft. Aus einzelwirtschaftlicher Sicht ist es notwendig, die Sicherheit der den Geld- und
Kreditinstituten anvertrauten
Vermögenswerte zu gewährleisten. Gesamtwirtschaftlich muss sichergestellt werden, dass es nicht zu Bankenkrisen kommt, die die Funktionsfähigkeit der gesamten Wirtschaft in Mitleidenschaft ziehen würde. In Deutschland wird die Bankenaufsicht von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in Zusammenarbeit mit der Deutschen Bundesbank ausgeübt.
Quelle: Deutsche Bundesbank